Familienrecht, ein vielseitiges Rechtsgebiet
Seit 2001 arbeite ich als Fachanwältin ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts. Diese Spezialisierung bringt über die Jahre einen großen Erfahrungsschatz mit sich. Dennoch ist jede familienrechtliche Konstellation wegen der betroffenen Personen und der individuellen Verhältnisse besonderes und verlangt neben fundierter Sachkenntnis ein hohes Maß an Empathie.
Ich unterstütze Sie dabei nachhaltig richtige und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können. Dies geschieht durch eine kompetente Aufklärung über die im Raum stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Themen, aber auch durch die gezielte Suche nach Lösungen, die Ihnen und Ihrer Familie gerecht werden.
Die Regelungen, die herbeigeführt werden, müssen Ihrer Lebenswirklichkeit gerecht werden und sollen Ihr Leben positiv verändern oder gestalten. Dies kann nur gelingen, wenn bei aller Bedeutung von Zahlen und Fakten der Mensch stets im Mittelpunkt der Betrachtung bleibt.
Es ist auf einer Internetseite nicht möglich, individuell auf einzelne Problemfelder einzugehen. Nachstehend stelle ich daher die Themenbereiche des Familienrechtes abstrakt für Sie dar.
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Gleichgültig, ob Sie in einer Ehe, einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben – Vorsorge in Form von Ehe- und Partnerschaftsverträgen ist immer empfehlenswert.
Bei der Ausgestaltung dieser Verträge kommt es auf Ihre individuellen Bedürfnisse an. Ich berate Sie über die für Sie wichtigen Regelungspunkte und erarbeiten mit Ihnen und gegebenenfalls Ihrem Partner den für Sie passenden Vertrag.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielseitig und komplex. Eine kompetente Beratung und adäquate Vorsorge hat sich in zahllosen Fällen bewährt.
Der Vertrag von heute kann den Streit von morgen verhindern. Gern stehe ich Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung.
Trennung
Im Fall einer Trennung sind einige wichtige Fragen zu klären:
- Wie sieht die finanzielle/unterhaltsrechtliche Situation nach der Trennung aus?
- Wer darf die gemeinsame Immobilie/Mietwohnung weiter bewohnen?
- Wie können die Kinder weitestgehend
aus den Konflikten herausgehalten werden? - Bei wem bleiben die Kinder nach der räumlichen Trennung?
- Was geschieht mit gemeinsamem Vermögen?
- Ist eine Scheidung sinnvoll?
All dies sind Fragen, die ich im Rahmen einer umfassenden und tiefgehenden Beratung mit Ihnen besprechen werde. Ich möchte mit meiner Arbeit dabei helfen, dass Sie und Ihr früherer Partner oder Ihre frühere Partnerin auch nach einer Trennung noch respektvoll miteinander umgehen können.
Ich empfehle: Damit keine Ansprüche verloren gehen und schnell konstruktive Lösungen gefunden werden können, sollten Sie sich umgehend beraten lassen. Am besten schon, wenn Sie über eine Trennung nachdenken oder aber unmittelbar nach einer Trennung.
Scheidung
Ich kläre Sie darüber auf, ob und wann eine Scheidung für Sie sinnvoll ist und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben.
Wenn Sie sich scheiden lassen, sollten die Scheidungsfolgengeregelt werden. Hierzu gehört auf jeden Fall der Ausgleich der beiderseitigen Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleiches. Auf Antrag können außerdem z.B. auch die Zahlung von Unterhalt, der Vermögensausgleich und das Sorge- und Umgangsrecht festgelegt werden.
Vorrangiges Ziel ist es, mit Ihrem ehemaligen Partner oder ehemalige Partnerin einvernehmliche Regelungen über die Scheidungsfolgen zu treffen. Auf diese Art und Weise wird die emotionale und auch die finanzielle Belastung durch das Scheidungsverfahren für alle Beteiligten so gering wie möglich gehalten.
Gern vertrete ich Sie und Ihre Interessen bundesweit vor allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten.
Unterhalt
Bei einer Trennung oder Scheidung sind Unterhaltsansprüche für alle Beteiligten von zentraler und oftmals auch von existenzieller Bedeutung. Es gilt, möglichst rasch und sorgfältig zu ermitteln, welche Ansprüche dem unterhaltsberechtigten Partner zustehen und welches Einkommen dem Unterhaltsverpflichteten verbleiben wird, damit sich die Betroffenen auf die neue Situation einstellen können. Auch der Unterhalt für die Kinder ist zu regeln.
Unterhaltsrechtliche Fragen resultieren jedoch nicht nur aus Trennungs- und Scheidungssituationen: Die Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder gegenüber den Eltern, die Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter oder der Eltern, die ihren Lebensunterhalt im Alter nicht mehr selbst bestreiten können, gegenüber ihren Kindern und nicht zuletzt die Anpassung bereits geregelter Unterhaltsansprüche aufgrund geänderter Verhältnisse zeigen die Bedeutung dieses Themenbereiches.
Die richtige Ermittlung der relevanten Einkommensverhältnisse und die Berechnung der Ansprüche einschließlich der damit verbundenen steuerrechtlichen Auswirkungen gehören ebenfalls zu meinen zentralen Tätigkeitsbereichen.
Sorgerecht
Dass Kinder unter der Trennung der Eltern zu leiden haben, ist nicht vollständig zu vermeiden. Sie können jedoch viel dafür tun, dass die negativen Auswirkungen einer Trennung auf Ihre Kinder begrenzt werden. Ich unterstütze Sie dabei gern, da mir der Schutz Ihrer Kinder am Herzen liegt.
Mit Ihnen zusammen beginne ich Ideen zu erarbeiten, wie Ihre Kinder auch nach einer Trennung einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen behalten können. In einem zweiten Schritt entwickeln wir hieraus gemeinsam mit dem anderen Elternteil individuelle Lösungen für Ihre Familie.
Da sich Auseinandersetzungen im finanziellen Bereich, namentlich beim Unterhalt und der Vermögensauseinandersetzung, in der Regel auf den Umgang der Eltern miteinander auswirken, versuche ich, möglichst zeitnah zu einer umfassenden Verständigung zu gelangen, damit Ihnen und Ihrem ehemaligen Partner die Möglichkeit eröffnet wird, sich unabhängig von den Konflikten auf der Erwachsenenebene als verantwortungsvolle Eltern zu begegnen.
Sollte eine Verständigung ausscheiden, kämpfe ich im gerichtlichen Verfahren für eine Regelung im Sinne Ihrer Kinder. Es ist schwer, die Probleme, die eine Trennung mit sich bringt, die Enttäuschung über den ehemaligen Partner und die Interessen Ihrer Kinder in Einklang zu bringen. Das Wohl Ihrer Kinder sollten Ihnen und mir jedoch jede Anstrengung wert sein.
Zugewinnausgleich
Ob im Rahmen einer Ehescheidung ein Vermögensausgleich stattfindet, ist davon abhängig, welchen Güterstand Sie für Ihre Ehe gewählt haben. Sofern Sie keinen notariellen Ehevertrag geschlossen haben, in dem Sie einen Güterstand vereinbart haben, ist, sofern deutsches Recht zur Anwendung gelangt, für Ihre Ehe der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gegeben.
Bei einer Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen der Eheleute grundsätzlich getrennt. Bei Scheidung der Ehe findet jedoch der sogenannte Zugewinnausgleich statt, weil nach dem Willen des Gesetzgebers beide Ehegatten am wirtschaftlichen Erfolg der Ehe in gleicher Weise teilhaben sollen. Das bei Eheschließung vorhandene Vermögen bleibt dabei unberührt.
Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Ehe geschenkt erhalten oder geerbt hat, begründen, da sie in der Regel nicht auf einer gemeinsamen wirtschaftlichen Leistung beruhen, bis auf eine etwaige Wertsteigerung während der Ehe, ebenfalls keine Ausgleichsansprüche.
Ich überprüfe, ob Ihnen Zugewinnansprüche zustehen, mache diese gegebenenfalls für Sie geltend und sorgen für eine Sicherung Ihrer Ansprüche. Ebenfalls prüfe ich, ob die Möglichkeit besteht, den Zugewinnausgleich vorzeitig, also vor Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens, geltend zu machen.
Auch außerhalb des Zugewinnausgleiches können Ausgleichsansprüche gegebenen sein, die ich gemeinsam mit Ihnen ermittele und gegebenenfalls für Sie geltend mache.
Versorgungsausgleich
Unter dem Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehe von beiden Ehegatten begründeten Rentenanwartschaften zu verstehen. Der Versorgungsausgleich findet, wenn er nicht durch notariellen Vertrag wirksam ausgeschlossen wurde oder die Ehe nur von kurzer Dauer war (weniger als drei Jahre), bei einem Scheidungsverfahren als einzige Folgesache von Amts wegen, d.h. nicht nur auf Antrag einer der Beteiligten, statt.
Beide Ehegatten haben im Rahmen des Scheidungsverfahrens Auskunft über sämtliche während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen. Die Auskunft umfasst damit nicht nur die gesetzlichen, sondern auch private Rentenversicherungen, Betriebsrenten u.a.
Die jeweils in der Ehezeit begründeten Anrechte werden grundsätzlich hälftig ausgeglichen. Ausnahmen können sich bei Anwartschaften ergeben, die im Ausland begründet wurden und die ggf. an anderer Stelle auszugleichen sind oder bei geringwertigen Anwartschaften, bei denen der Verwaltungsaufwand einer Teilung unangemessen hoch wäre.
In manchen Fällen kann der Ausgleich nicht oder nicht vollständig über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich erfolgen, so dass der schuldrechtliche Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Dieser wird regelmäßig nicht mit der Ehescheidung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Ich berate Sie hinsichtlich der zu stellenden Anträge und mache Ihre Ansprüche für Sie gerichtlich geltend
Hausrat / Ehewohnung
Eine der vorrangigen Fragen bei einer Trennung ist, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer auszieht.
Hierbei ist es u.a. entscheidend, wer Mieter der Wohnung ist, ob Kinder vorhanden sind und wer die Kinder zukünftig betreuen wird und ob die Miete zukünftig angesichts der Mehrbelastung durch zwei Haushalte und der zu erwartenden steuerlichen Mehrbelastungen durch geänderte Steuerklassen überhaupt dauerhaft entrichtet werden kann.
Ich setze mich dafür ein, eine möglichst faire und schnelle Regelung dieser Frage herbeizuführen, damit Sie sich in ihrem Zuhause bald wieder wohlfühlen können.
Sollte es Ihnen nicht gelingen, sich mit Ihrem ehemaligen Partner oder Ihrer ehemaligen Partnerin über die Verteilung des Hausrates zu verständigen, gebe ich Ihnen gerne Tipps für die Verteilung, die eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst entbehrlich machen können.
Selbstverständlich ist immer die genaue Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls entscheidend. Gerne können Sie mich per E-Mail oder auch telefonisch kontaktieren und einen Termin für ein Beratungsgespräch mit mir vereinbaren.